Teilnahmebedingungen fĂŒr das Partnerprogramm.
§ 1 Grundlegende Bestimmungen
(1) Die nachstehenden Bedingungen gelten zwischen der HB Marketplace GmbH, Kohlgartenstr. 11 - 13, 04315 Leipzig, Deutschland (nachfolgend âBetreiberâ genannt) und Teilnehmern des Partnerprogramms (nachfolgend âAffiliateâ genannt) fĂŒr deren Teilnahme am Partnerprogramm.
(2) Vertragssprache ist deutsch. Der vollstĂ€ndige Vertragstext wird vom Betreiber nicht gespeichert. Vor Absenden des Anmeldeformulars können die Daten des Affiliates ĂŒber die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden.
(3) Eine Teilnahme ist ausschlieĂlich fĂŒr Unternehmer möglich.
(4) Unternehmer ist jede natĂŒrliche oder juristische Person oder eine rechtsfĂ€hige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines RechtsgeschĂ€fts in AusĂŒbung ihrer selbstĂ€ndigen beruflichen oder gewerblichen TĂ€tigkeit handelt. Die Nachweise dazu können vom Betreiber angefordert werden.
(5) Mitarbeiter des Betreibers oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens sind nicht berechtigt, am Partnerprogramm teilzunehmen, sofern kein unabhÀngiges Unternehmen nachgewiesen wird.
(6) Eine Selbstwerbung des Affiliates ist ausgeschlossen.
§ 2 Gegenstand des Partnerprogramms, Werbemittel, Gutscheincodes
(1) Der Betreiber bietet ĂŒber die Webseite hb.haendlerbund.de/praemienprogramm-partner-werden die Teilnahme an seinem Partnerprogramm an, in dessen Rahmen die Affiliates andere Unternehmer gegen Erhalt einer Provision werben können. Die Teilnahme ist kostenlos.
(2) Der Betreiber stellt dem Affiliate zu diesem Zweck Werbemittel in Form von Logos, Bannern und Textlinks zur VerfĂŒgung, die vom Affiliate auf dessen Webseite(n) zur Bewerbung der im Partner-Portal unter der SchaltflĂ€che âProdukte & Provisionâ genannten Leistungen (nachfolgend âLeistungâ genannt) eingebunden werden können. ZusĂ€tzlich kann der Betreiber dem Affiliate personalisierte Gutscheincodes zur VerfĂŒgung stellen. Der Betreiber behĂ€lt sich das Recht vor, Gutscheincodes in Ihrer GĂŒltigkeit zu beschrĂ€nken oder ganz zu widerrufen.
(3) Der Betreiber zahlt dem Affiliate fĂŒr die Werbung von Kunden eine erfolgsabhĂ€ngige Provision nach MaĂgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
(1) Das Angebot des Betreibers zur Teilnahme am Partnerprogramm auf der Webseite hb.haendlerbund.de/praemienprogramm-partner-werden stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anmeldung (Angebot des potentiellen Affiliates - nachfolgend âInteressentâ genannt). Die Anmeldung des Interessenten fĂŒr das Partnerprogramm erfolgt auf der Internetseite hb.haendlerbund.de/praemienprogramm-partner-werden, indem er das entsprechende Anmeldeformular ausfĂŒllt und ĂŒber die SchaltflĂ€che âJetzt anmeldenâ absendet.
(2) Mit dem Absenden der Anmeldung ĂŒber die SchaltflĂ€che âJetzt anmeldenâ gibt der Interessent ein verbindliches Angebot beim Betreiber ab. Die Annahme des Angebots und damit der Abschluss des Vertrages zur Teilnahme am Partnerprogramm erfolgt durch AnmeldebestĂ€tigung in Textform (z.B. E-Mail). Sollte der Interessent binnen 14 Tagen keine AnmeldebestĂ€tigung erhalten haben, ist er nicht mehr an seine Anmeldung gebunden.
§ 4 Provision, VerjÀhrung
(1) Der Affiliate erhĂ€lt fĂŒr jeden von ihm geworbenen Unternehmer, der einen Vertrag ĂŒber eine Leistung abschlieĂt (nachfolgend âNeukundeâ genannt) eine erfolgsabhĂ€ngige Provision.
(2) Ein Neukunde gilt als vom Affiliate geworben, wenn der Neukunde das vom Affiliate angebotene Werbemittel anklickt und im Anschluss einen Vertrag ĂŒber eine Leistung abschlieĂt. Wird dem Affiliate vom Betreiber ein personalisierter Gutscheincode zur VerfĂŒgung gestellt, gilt ein Neukunde dann als vom Affiliate geworben, wenn der Neukunde den personalisierten Gutscheincode beim Abschluss eines Vertrages ĂŒber eine Leistung verwendet oder angibt. Die Werbung des Neukunden zĂ€hlt bei der Verwendung von Gutscheincodes ausschlieĂlich fĂŒr den Affiliate, fĂŒr den der Gutscheincode personalisiert wurde.
(3) Alle geworbenen Neukunden werden auf der Basis des Transaktionssystems des Betreibers im Rahmen des technisch Möglichen protokolliert und verifiziert. Geworbene Neukunden werden durch Cookie- und/oder Sessiontracking der fĂŒr das Partnerprogramm verwendeten Software automatisiert erfasst. Nach der automatischen Erfassung des geworbenen Neukunden wird dieser zunĂ€chst ohne PrĂŒfung in die Statistik des Partnerprogramms ĂŒbernommen und fĂŒr den berechtigten Affiliate ein Provisionsanspruch vorgemerkt. Diese Vormerkung ist vorlĂ€ufig und begrĂŒndet fĂŒr den Affiliate noch keinen Anspruch auf Auszahlung der Provision.
(4) Der Anspruch auf Auszahlung der Provision entsteht erst dann, wenn der jeweilige Neukunde die VergĂŒtung fĂŒr die Leistung gegenĂŒber dem Betreiber vollstĂ€ndig beglichen hat. Bei den folgenden Leistungen ist insofern die vollstĂ€ndige Zahlung der VergĂŒtung fĂŒr das erste Vertragsjahr maĂgeblich, unabhĂ€ngig davon, ob eine unterjĂ€hrige Zahlung vereinbart wurde:
- HĂ€ndlerbund Mitgliedschaftspakete
- HĂ€ndlerbund Zusatzpakete (Jugendschutzpaket, zusĂ€tzliche Shop-TiefenprĂŒfung)
HĂ€ndlerbund Arbeitsrechts-Pakete
HĂ€ndlerbund Datenschutz-Paket
Betreiber Campus
HĂ€ndlerbund Markenrecht-Pakete
Im Falle der VerlĂ€ngerung dieser Leistungen ĂŒber das erste Vertragsjahr hinaus, steht dem Affiliate keine erneute/weitere Provision zu. Der Provisionsanspruch besteht allein fĂŒr den erstmaligen Abschluss des Vertrages ĂŒber die Leistung durch den jeweiligen Neukunden. Upgrades des vom Neukunden ursprĂŒnglich abgeschlossenen Leistungspakets wĂ€hrend der Laufzeit des Neukundenvertrags haben auf die Höhe der Provision keinen Einfluss.
(5) Ist oder wird der abgeschlossene Vertrag zwischen Betreiber und Neukunde unwirksam, gilt der Provisionsanspruch des Affiliates als nicht entstanden. Der Betreiber behĂ€lt sich das Recht vor, die aufgrund des unwirksamen Vertrages vorgemerkte Provision zu stornieren bzw. eine bereits ausgezahlte Provision zurĂŒckzufordern.
(6) Die Höhe der Provision ist im Partnerportal unter der SchaltflĂ€che âProdukte & Provisionâ einsehbar und bemisst sich am Netto-Rechnungsbetrag der jeweiligen Leistung. Der Netto-Rechnungsbetrag ergibt sich aus dem Netto-Leistungspreis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwischen Betreiber und Neukunde abzĂŒglich aller bei Vertragsschluss gewĂ€hrten Rabatte.
(7) Die Provisionshöhe fĂŒr die Werbung mit personalisierten Gutscheincodes wird zwischen den Parteien gesondert vereinbart. Insoweit gilt Abs. 6 nicht.
(8) Der Betreiber behÀlt sich vor, die Höhe der Provision zu Àndern. Die geÀnderten ProvisionssÀtze werden dem Affiliate per E-Mail spÀtestens 14 Tage vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht der Affiliate der Geltung der neuen ProvisionssÀtze nicht innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der E-Mail, gelten die geÀnderten ProvisionssÀtze als angenommen. Der Betreiber wird in der E-Mail, die die geÀnderten ProvisionssÀtze enthÀlt, auf die Bedeutung dieser 14-Tage-Frist gesondert hinweisen.
(9) Die ProvisionsansprĂŒche des Affiliates verjĂ€hren nach einem Jahr. Die Frist beginnt mit Entstehung des Anspruchs, nicht jedoch bevor der Affiliate Kenntnis von den anspruchsbegrĂŒndenden Tatsachen hat. UnberĂŒhrt hiervon bleibt die Haftung des Betreibers wegen vorsĂ€tzlichen oder grob fahrlĂ€ssigen Pflichtverletzungen sowie die Haftung fĂŒr SchĂ€den aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie fĂŒr die Produkthaftung; es gilt insoweit die jeweilige gesetzliche VerjĂ€hrungsfrist und der jeweilige gesetzliche VerjĂ€hrungsbeginn.
§ 5 Abrechnung und Auszahlung der Provision
(1) Auszahlbare Provisionen sind im Partnerportal als âbestĂ€tigtâ gekennzeichnet. Die Abrechnung und Auszahlung der vom Affiliate generierten Provision erfolgt quartalsweise jeweils bis zum 15. des ersten Monats eines Quartals fĂŒr das vorangegangene Quartal. Ein Quartal ist dabei wie folgt definiert: Monat 1-3 (Januar-MĂ€rz), Monat 4-6 (April-Juni), Monat 7-9 (Juli-September), Monat 10-12 (Oktober-Dezember). Der Beginn eines Quartals richtet sich insofern nicht nach dem Beginn der Teilnahme am Partnerprogramm. ZusĂ€tzlich erhĂ€lt der Affiliate monatlich eine unverbindliche Auflistung der von ihm geworbenen Neukunden in elektronischer Form. Der Betreiber behĂ€lt sich das Recht vor, den Abrechnungs- und Auszahlungszyklus gem. Satz 2 im Einzelfall zu verkĂŒrzen.
(2) Der Affiliate stimmt zu, dass die Abrechnung der Provision ausschlieĂlich auf elektronischem Wege erfolgt. Elektronische Rechnungen bzw. Gutschriften werden dem Affiliate per E-Mail im PDF-Format an die im Partnerportal hinterlegte E-Mail-Adresse ĂŒbersandt. Der Affiliate hat stets sicherzustellen, dass die im Partnerportal hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist sowie der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
(3) Die Auszahlung der Provision erfolgt ĂŒber das vom Affiliate ausgewĂ€hlte Zahlungsmittel. Den Betreiber trifft keine Pflicht, die in diesem Zusammenhang angegebenen Daten zu kontrollieren. Insbesondere besteht keine Pflicht zur ĂberprĂŒfung, ob Affiliate und ZahlungsempfĂ€nger ĂŒbereinstimmen. DarĂŒber hinaus ist der Affiliate verpflichtet, seine Angaben regelmĂ€Ăig auf AktualitĂ€t zu prĂŒfen und Ănderungen umgehend mitzuteilen.
(4) Der Affiliate ist verpflichtet, die Provisionsabrechnung unverzĂŒglich und mit der gebotenen Sorgfalt zu prĂŒfen und offensichtliche MĂ€ngel binnen 2 Wochen nach Kenntnisnahme oder Möglichkeit der Kenntnisnahme schriftlich anzuzeigen; zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch fĂŒr spĂ€ter festgestellte verdeckte MĂ€ngel ab Kenntnisnahme. Bei Verletzung dieser RĂŒgepflicht ist die Geltendmachung weitergehender AnsprĂŒche ausgeschlossen. § 377 HGB gilt entsprechend.
(5) Stellt sich innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Abrechnung gem. Abs. 1 heraus, dass der Provisionsanspruch des Affiliates nicht bzw. nicht in der abgerechneten Höhe entstanden ist, kann die fehlerhafte Abrechnung durch den Betreiber korrigiert werden. Auf einer fehlerhaften Abrechnung beruhende und bereits an den Affiliate geleistete Provisionszahlungen sind unverzĂŒglich nach Erhalt der korrigierten Abrechnung an den Betreiber zurĂŒckzuzahlen. Dem Affiliate obliegt es selbst, die korrekte Erfassung der von ihm geworbenen Neukunden im Transaktionssystem zu ĂŒberprĂŒfen und bei Unstimmigkeiten den jeweiligen Einzelfall beim Betreiber zu erfragen.
§ 6 Pflichten des Affiliates
(1) Der Affiliate ist verpflichtet, die Werbemittel ausschlieĂlich in der vom Betreiber zur VerfĂŒgung gestellten Form zu verwenden und nicht zu verĂ€ndern. Die Verwendung anderer als der vom Betreiber zur VerfĂŒgung gestellten Werbemittel ist zur Werbung im Rahmen des Partnerprogramms nicht zulĂ€ssig. Die Platzierung sowie die HĂ€ufigkeit der Einbindung von Werbemitteln liegen im Ermessen des Affiliates. Die korrekte technische Einbindung der Werbemittel liegt in der alleinigen Verantwortung des Affiliates. Der Betreiber wird den Affiliate ĂŒber Anpassungen der Werbemittel per E-Mail informieren. Der Affiliate ist verpflichtet, die Anpassungen unverzĂŒglich umzusetzen.
(2) Es ist untersagt, Werbemittel des Betreibers auf Seiten einzubinden, die jugendgefĂ€hrdende, pornographische, gewaltverherrlichende, extremistische, beleidigende, illegale oder Ă€hnliche Inhalte enthalten oder auf solche Inhalte verweisen oder dafĂŒr werben. Es ist ferner untersagt, Werbemittel auf Seiten einzubinden, die Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Namensrechte, Markenrechte) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoĂen. Der Affiliate stellt den Betreiber ausdrĂŒcklich von sĂ€mtlichen in diesem Zusammenhang geltend gemachten AnsprĂŒchen Dritter frei. Das betrifft auch die Kosten der in diesem Zusammenhang erforderlichen rechtlichen Vertretung des Betreibers. Der Betreiber behĂ€lt sich vor, die Daten des Affiliates zur AufklĂ€rung eventueller Rechtsverletzungen an geschĂ€digte Dritte oder deren Vertreter weiterzugeben.
(3) Der Affiliate verpflichtet sich, seine Webseite(n), in die er die Werbemittel des Betreibers einbindet, in Ăbereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere verbraucherrechtlichen Vorschriften, zu gestalten. Ăber inhaltliche oder technische Ănderungen auf seinen Webseiten, die ĂŒber das bei Vertragsschluss zu erwartende MaĂ hinausgehen, informiert der Affiliate den Betreiber unverzĂŒglich. Der Affiliate sichert zu, dass in diesem Fall ohne vorherige Absprache keine weitere Werbung des Betreibers auf den betreffenden Webseiten des Affiliate gezeigt wird.
(4) Dem Affiliate ist es untersagt, Dritten unaufgefordert E-Mails zu senden (Spam) und dabei die Leistungen zu bewerben bzw. die vom Betreiber zur VerfĂŒgung gestellten Werbemittel oder Gutscheincodes zu verwenden. Die Werbung fĂŒr Leistungen per E-Mail ist dem Affiliate nur dann gestattet, wenn der jeweilige EmpfĂ€nger zuvor ausdrĂŒcklich und nachweisbar in Form eines Double-opt-ins dem Empfang der E-Mails zugestimmt hat und die E-Mails den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, insbesondere eine vollstĂ€ndige Signatur aufweisen. Der Betreiber behĂ€lt sich das Recht vor, vom Affiliate die Vorlage des Nachweises ĂŒber die Einwilligung per Double-Opt-in zu verlangen.
(5) Dem Affiliate ist es weiterhin untersagt,
die Werbemittel oder Gutscheincodes bzw. die Leistungen im Zusammenhang mit einem Gewinnspiel darzustellen;
Werbeanzeigen im Rahmen von Search Engine Marketing (z.B. Google Ads) zu schalten, die direkt auf die Webseiten des Betreibers weiterleiten;
die Bezeichnung âHĂ€ndlerbundâ und sonstige geschĂŒtzte Bezeichnungen bzw. Marken des Betreibers oder mit dem Betreiber verbundenen Unternehmen im Rahmen von Search Engine Marketing zu verwenden oder hierauf zu bieten;
Gutscheincodes im Rahmen von Search Engine Marketing direkt zu bewerben;
seine Webseiten so zu gestalten, dass fĂŒr den Webseitenbesucher der Eindruck entsteht, es handle sich um die Webseiten des HĂ€ndlerbundes, des Betreibers oder eines mit dem Betreiber verbundenen Unternehmens;
auf seinen Webseiten im Zusammenhang mit der Bewerbung der Leistungen den Webseitenbesucher zum Anklicken von Links oder Werbemitteln zu nötigen (âForced Clicksâ);
die Webseiten des HĂ€ndlerbundes, des Betreibers oder eines mit dem Betreiber verbundenen Unternehmens unsichtbar einzubinden, um ein Cookie beim Webseitenbesucher zu erzeugen;
iFrames, Pop-Ups, Pop-Under und Layer-Werbemittel einzusetzen, die ein Werbemittel oder Webseiten des HĂ€ndlerbundes, des Betreibers oder eines mit dem Betreiber verbundenen Unternehmens laden und ein Cookie beim Nutzer ohne dessen Mitwirkung setzen;
sich in sog. âAdware-Netzwerkeâ (z.B. Zango oder Hotbar) einzubuchen.
(6) Dem Affiliate ist es untersagt, VerĂ€nderungen von Browsern, insbesondere in Form von Plug-ins oder sonstiger Software, vorzunehmen, welche einen Webseitenbesucher von Webseiten des HĂ€ndlerbundes, des Betreibers oder eines mit dem Betreiber verbundenen Unternehmens wegleiten bzw. einen Affiliate-Cookie setzen sollen. Jegliche Nutzung von Plug-ins oder sonstiger Software, die zur Bewerbung der Leistungen eingesetzt werden, ist vorher mit dem Betreiber abzustimmen. Werden solche Plug-ins bereits genutzt, hat der Affiliate dies dem Betreiber unverzĂŒglich mitzuteilen. Eine Weiternutzung ist nur nach Genehmigung durch den Betreiber zulĂ€ssig.
(7) Die im Rahmen des Partnerprogramms vom Affiliate erhobenen Daten, insbesondere personenbezogene Daten der Neukunden, dĂŒrfen vom Affiliate nicht fĂŒr andere (eigene) Zwecke genutzt werden.
(8) Der Affiliate ist verpflichtet, die von ihm im Rahmen des Partnerprogramms anzugebenden notwendigen Daten vollstĂ€ndig zu hinterlegen und regelmĂ€Ăig auf AktualitĂ€t zu prĂŒfen. Andernfalls kann eine Auszahlung der Provision nicht vorgenommen werden. Notwendig im Sinne dieser Regelung ist die vollstĂ€ndige Angabe der Firmierung, Adresse, Steuernummer bzw. USt.-ID sowie ggf. der Hinweis auf die Kleinunternehmereigenschaft.
(9) SĂ€mtliche aus dem Partnerprogramm erzielte Provisionen sind durch den Affiliate dem zustĂ€ndigen Finanzamt mitzuteilen. Dazu zĂ€hlen auch Provisionen in Form von Gutscheinen oder Sondergutschriften. In diesen FĂ€llen ĂŒbernimmt der Betreiber keine Pauschalversteuerung.
§ 7 KĂŒndigung
(1) Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag ĂŒber die Teilnahme am Partnerprogramm lĂ€uft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit sofortiger Wirkung fristlos gekĂŒndigt werden. Das Recht zur auĂerordentlichen KĂŒndigung aus wichtigem Grund wird hiervon nicht berĂŒhrt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein VerstoĂ des Affiliates gegen diese Teilnahmebedingungen. Die Geltendmachung weitergehender SchadensersatzansprĂŒche bleibt in jedem Fall vorbehalten.
(2) Jede KĂŒndigung bedarf der Textform.
(3) Die Vertragsparteien sind berechtigt, ihre KĂŒndigungserklĂ€rung innerhalb von 4 Wochen nach Zugang zu widerrufen. Der Widerruf bedarf der Textform und wird in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er der anderen Vertragspartei zugeht. Im Falle eines wirksamen Widerrufs ist das VertragsverhĂ€ltnis als nicht beendet anzusehen und zu den bisherigen Vertragsbedingungen fortzusetzen.
(4) Der Affiliate hat nach Beendigung des Vertrages unverzĂŒglich sĂ€mtliche Werbemittel von seinen Webseiten zu entfernen.
§ 8 Haftung
(1) Die Datenkommunikation ĂŒber das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfĂŒgbar gewĂ€hrleistet werden. Der Betreiber haftet insoweit weder fĂŒr die stĂ€ndige noch ununterbrochene VerfĂŒgbarkeit der Webseite und der dort angebotenen Dienstleistung.
(2) Der Betreiber haftet uneingeschrĂ€nkt fĂŒr SchĂ€den aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, in allen FĂ€llen des Vorsatzes, bei grober FahrlĂ€ssigkeit und in allen anderen gesetzlich geregelten FĂ€llen. Sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind, ist die Haftung des Betreibers bei leichter FahrlĂ€ssigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschrĂ€nkt; die Haftung fĂŒr vertragsuntypische SchĂ€den, MangelfolgeschĂ€den und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Wesentliche Vertragspflichten sind wesentliche Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefĂ€hrden wĂŒrde sowie Pflichten, die der Vertrag dem Betreiber nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren ErfĂŒllung die ordnungsgemĂ€Ăe DurchfĂŒhrung des Vertrags ĂŒberhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung der Affiliate regelmĂ€Ăig vertrauen darf. Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei leicht fahrlĂ€ssigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
§ 9 ErfĂŒllungsort, Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss UN-Rechts. ErfĂŒllungsort ist der Sitz des Betreibers.
§ 10 Ănderung der AGB
Der Betreiber behÀlt sich vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit zu Àndern. Die geÀnderten Bedingungen werden dem Affiliate per E-Mail spÀtestens 14 Tage vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht der Affiliate der Geltung der neuen Teilnahmebedingungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der E-Mail, gelten die geÀnderten Teilnahmebedingungen als angenommen. Der Betreiber wird in der E-Mail, die die geÀnderten Bedingungen enthÀlt, auf die Bedeutung dieser 14-Tage-Frist gesondert hinweisen.