§ 1 Grundlegende Bestimmungen
(1) Die nachstehenden Bedingungen gelten zwischen der HĂ€ndlerbund Management AG, Torgauer StraĂe 233, 04347 Leipzig, Deutschland - nachfolgend âHĂ€ndlerbundâ genannt â und Teilnehmern des PrĂ€mienprogramms â nachfolgend âTeilnehmerâ genannt - fĂŒr deren Teilnahme am PrĂ€mienprogramm.
(2) Vertragssprache ist deutsch. Der vollstĂ€ndige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden des Anmeldeformulars können die Teilnehmerdaten ĂŒber die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden.
(3) Eine Teilnahme ist ausschlieĂlich fĂŒr Unternehmer möglich.
(4) Unternehmer ist jede natĂŒrliche oder juristische Person oder eine rechtsfĂ€hige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines RechtsgeschĂ€fts in AusĂŒbung ihrer selbstĂ€ndigen beruflichen oder gewerblichen TĂ€tigkeit handelt. Die Nachweise dazu können vom HĂ€ndlerbund angefordert werden.
(5) Mitarbeiter des HÀndlerbundes oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens sind nicht berechtigt, am PrÀmienprogramm teilzunehmen, sofern kein unabhÀngiges Unternehmen nachgewiesen wird.
(6) Eine Selbstwerbung des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
§ 2 Gegenstand des PrÀmienprogramms
(1) Der HĂ€ndlerbund bietet ĂŒber die Webseite affiliate.haendlerbund.de die Teilnahme an diesem PrĂ€mienprogramm an, in dessen Rahmen die Teilnehmer andere Unternehmer als neue Mitglieder des HĂ€ndlerbundes gegen Erhalt einer PrĂ€mie werben können. Die Teilnahme ist kostenlos.
(2) Der HĂ€ndlerbund stellt dem Teilnehmer zu diesem Zweck Werbemittel in Form von Logos, Bannern und Textlinks zur VerfĂŒgung, die vom Teilnehmer auf dessen Webseite(n) zur Bewerbung des Angebots des HĂ€ndlerbundes eingebunden werden können.
(3) Der HĂ€ndlerbund zahlt dem Teilnehmer fĂŒr die Werbung neuer Mitglieder eine erfolgsabhĂ€ngige PrĂ€mie nach MaĂgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
(1) Das Angebot des HĂ€ndlerbundes zur Teilnahme am PrĂ€mienprogramm auf der Webseite affiliate.haendlerbund.de stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anmeldung (Angebot des potentiellen Teilnehmers - nachfolgend âInteressentâ genannt). Die Anmeldung des Interessenten fĂŒr das PrĂ€mienprogramm erfolgt auf der Internetseite affiliate.haendlerbund.de, indem er unter âAnmeldungâ das entsprechende Anmeldeformular ausfĂŒllt und ĂŒber die SchaltflĂ€che âAnmeldenâ absendet.
(2) Mit dem Absenden der Anmeldung ĂŒber die SchaltflĂ€che âAnmeldenâ gibt der Interessent ein verbindliches Angebot beim HĂ€ndlerbund ab. Der Interessent erhĂ€lt zunĂ€chst eine automatische E-Mail ĂŒber den Eingang seiner Anmeldung, die noch nicht zum Vertragsschluss fĂŒhrt. Die Annahme des Angebots und damit der Abschluss des Vertrages zur Teilnahme am PrĂ€mienprogramm erfolgt durch AnmeldebestĂ€tigung in Textform (z.B. E-Mail). Sollte der Interessent binnen 3 Tagen keine AnmeldebestĂ€tigung erhalten haben, ist er nicht mehr an seine Anmeldung gebunden.
§ 4 PrÀmien / Zahlungsbedingungen
(1) Der Teilnehmer erhĂ€lt fĂŒr jeden von ihm geworbenen Unternehmer, der ein kostenpflichtiges HĂ€ndlerbund-Mitgliedschaftspaket bzw. ein kostenpflichtiges Zusatzpaket beim HĂ€ndlerbund abschlieĂt (nachfolgend âNeumitgliedâ genannt), eine PrĂ€mie.
(2) Ein Neumitglied gilt als vom Teilnehmer geworben, wenn es das vom Teilnehmer angebotene Werbemittel anklickt und im Anschluss ein kostenpflichtiges HĂ€ndlerbund-Mitgliedschaftspaket oder kostenpflichtiges Zusatzpaket abschlieĂt. Ist der abgeschlossene Vertrag unwirksam, wird die PrĂ€mie storniert.
(3) Alle geworbenen Neumitglieder werden auf der Basis des Transaktionssystems des HĂ€ndlerbundes im Rahmen des technisch Möglichen protokolliert und verifiziert. Geworbene Neumitglieder werden durch Cookie- und/oder Sessiontracking der fĂŒr das PrĂ€mienprogramm verwendeten Software erfasst.
(4) Die Höhe der PrĂ€mie ist im Partnerportal unter der SchaltflĂ€che âProdukte & Provisionâ einsehbar und betrĂ€gt
bei der Buchung eines HĂ€ndlerbund-Mitgliedschaftspaketes 25% und
bei Buchung eines HĂ€ndlerbund-Zusatzproduktes 15%
der tatsĂ€chlich generierten Netto-UmsĂ€tze abzĂŒglich aller bei Vertragsschluss gewĂ€hrten Rabatte. Als Netto-Umsatz gilt dabei nur die vom Neumitglied fĂŒr das erstmalige Buchen des Mitgliedschaftspaketes oder Zusatzpaketes gezahlte VergĂŒtung.
(5) Eine Auszahlung der PrĂ€mie erfolgt nicht bevor das Neumitglied die VergĂŒtung fĂŒr das gebuchte HĂ€ndlerbund-Mitgliedschaftspaket oder Zusatzpaket vollstĂ€ndig beglichen hat. MaĂgeblich ist insofern die vollstĂ€ndige Zahlung der VergĂŒtung fĂŒr das erste Vertragsjahr des gebuchten HĂ€ndlerbund-Mitgliedschaftspaketes oder Zusatzpaketes, unabhĂ€ngig davon, ob eine unterjĂ€hrige Zahlung vereinbart wurde. Im Falle der VerlĂ€ngerung des jeweiligen HĂ€ndlerbund-Mitgliedschaftspaketes oder Zusatzpaketes steht dem Teilnehmer keine weitere PrĂ€mie zu. Der Provisionsanspruch besteht allein fĂŒr das erstmalige Buchen des Mitgliedschaftspaketes oder Zusatzpaketes.
(6) Die Abrechnung und Auszahlung der vom Teilnehmer generierten PrĂ€mien erfolgt quartalsweise jeweils bis zum 15. des ersten Monats eines Quartals fĂŒr das vergangene Quartal durch den HĂ€ndlerbund in elektronischer Form. Ein Quartal ist dabei wie folgt definiert: Monat 1-3 (Januar-MĂ€rz), Monat 4-6 (April-Juni), Monat 7-9 (Juli-September), Monat 10-12 (Oktober-Dezember). Der Beginn eines Quartals richtet sich insofern nicht nach dem Beginn der Teilnahme am PrĂ€mienprogramm. ZusĂ€tzlich erhĂ€lt der Teilnehmer monatlich eine unverbindliche Auflistung der von ihm geworbenen Neumitglieder in elektronischer Form.
(7) Stellt sich innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Abrechnung gemÀà Absatz 6 heraus, dass der PrĂ€mienanspruch des Teilnehmers nicht bzw. nicht in der abgerechneten Höhe entstanden ist, kann die fehlerhafte Abrechung durch den HĂ€ndlerbund korrigiert werden. Auf einer fehlerhaften Abrechnung beruhende und bereits an den Teilnehmer geleistete PrĂ€mienzahlungen sind unverzĂŒglich nach Erhalt der korrigierten Abrechnung an den HĂ€ndlerbund zurĂŒckzuzahlen. Dem Teilnehmer obliegt es selbst, die korrekte Erfassung der von ihm geworbenen Neumitglieder im Transaktionssystem zu ĂŒberprĂŒfen und bei Unstimmigkeiten den jeweiligen Einzelfall beim HĂ€ndlerbund zu erfragen.
(8) Die Auszahlung der PrĂ€mien erfolgt ĂŒber das vom Teilnehmer ausgewĂ€hlte Zahlungsmittel. Den HĂ€ndlerbund trifft keine Pflicht, die in diesem Zusammenhang angegebenen Daten zu kontrollieren. Insbesondere besteht keine Pflicht zur ĂberprĂŒfung, ob Teilnehmer und ZahlungsempfĂ€nger ĂŒbereinstimmen. DarĂŒber hinaus ist der Teilnehmer verpflichtet, seine Angaben regelmĂ€Ăig auf AktualitĂ€t zu prĂŒfen und Ănderungen umgehend mitzuteilen.
(9) Ferner kann der Teilnehmer auf Anfrage auch fĂŒr bereits vor der Anmeldung zum PrĂ€mienprogramm geworbene Neumitglieder eine PrĂ€mie nach den vorstehenden Regelungen erhalten, sofern die Werbung nicht lĂ€nger als 6 Monate zurĂŒckliegt. MaĂgeblich ist hierbei das Datum des Vertragsschlusses zwischen dem Neumitglied und dem HĂ€ndlerbund.
§ 5 Pflichten des Teilnehmers
(1) Die korrekte technische Einbindung der Werbemittel des HĂ€ndlerbundes liegt in der alleinigen Verantwortung des Teilnehmers. Der Teilnehmer ist verpflichtet, den vom HĂ€ndlerbund bereitgestellten Tracking-Code, der zur Erfassung und Protokollierung der von den Webseiten des Teilnehmers kommenden Neumitgliedes erforderlich ist, auf seinen Webseiten einzubinden (Codepflicht). Der HĂ€ndlerbund wird den Teilnehmer ĂŒber erforderliche technische Anpassungen per E-Mail informieren. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Anpassungen unverzĂŒglich umzusetzen.
(2) Die vom HĂ€ndlerbund zur VerfĂŒgung gestellten Werbemittel und Tracking-Codes dĂŒrfen vom Teilnehmer nicht verĂ€ndert werden. Die Platzierung sowie die HĂ€ufigkeit der Einbindung der Werbemittel liegen im Ermessen des Teilnehmers.
(3) Es ist untersagt, Werbemittel des HĂ€ndlerbundes auf Seiten einzubinden, die jugendgefĂ€hrdende, extremistische, beleidigende, illegale und Ă€hnliche Themen zum Inhalt haben oder dafĂŒr werben. Es ist ferner untersagt, Werbemittel auf Seiten einzubinden, die Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Namensrechte, Markenrechte) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoĂen. Der Teilnehmer stellt den HĂ€ndlerbund ausdrĂŒcklich von sĂ€mtlichen in diesem Zusammenhang geltend gemachten AnsprĂŒchen Dritter frei. Das betrifft auch die Kosten der in diesem Zusammenhang erforderlichen rechtlichen Vertretung des HĂ€ndlerbundes.
(4) Der Teilnehmer verpflichtet sich, seine Webseite(n), in die er die Werbemittel des HĂ€ndlerbundes einbindet, in Ăbereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere verbraucherrechtlichen Vorschriften, zu gestalten. Ăber inhaltliche oder technische Ănderungen auf seinen Webseiten, die ĂŒber das bei Vertragsschluss zu erwartende MaĂ hinaus gehen, informiert der Teilnehmer den HĂ€ndlerbund unverzĂŒglich. Der Teilnehmer sichert zu, dass in diesem Fall ohne vorherige Absprache keine weitere Werbung des HĂ€ndlerbundes auf den betreffenden Webseiten des Teilnehmers gezeigt wird.
(5) Dem Teilnehmer ist es untersagt, Dritten unaufgefordert E-Mails zu senden (Spam) und dabei die vom HĂ€ndlerbund zur VerfĂŒgung gestellten Werbemittel und URL-Codes in solchen E-Mails zu verwenden. Die Verwendung der bereitgestellten Werbemittel und URL-Codes in E-Mails ist dem Teilnehmer nur dann gestattet, wenn die EmpfĂ€nger zuvor ausdrĂŒcklich und nachweisbar dem Empfang der E-Mails zugestimmt haben und die E-Mails den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, insbesondere eine vollstĂ€ndige Signatur aufweisen.
(6) Der Teilnehmer ist verpflichtet, die von ihm im Rahmen des PrĂ€mienprogramms anzugebenden notwendigen Daten vollstĂ€ndig zu hinterlegen und regelmĂ€Ăig auf AktualitĂ€t zu prĂŒfen. Andernfalls kann eine Auszahlung der PrĂ€mien nicht vorgenommen werden. Notwendig im Sinne dieser Regelung ist die vollstĂ€ndige Angabe der Firmierung, Adresse, Steuernummer bzw. USt.-ID sowie ggf. der Hinweis auf die Kleinunternehmereigenschaft.
§ 6 PrĂŒfungspflicht des Teilnehmers
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die PrĂ€mienabrechnung unverzĂŒglich und mit der gebotenen Sorgfalt zu prĂŒfen und offensichtliche MĂ€ngel binnen 2 Wochen nach Kenntnisnahme oder Möglichkeit der Kenntnisnahme schriftlich anzuzeigen; zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch fĂŒr spĂ€ter festgestellte verdeckte MĂ€ngel ab Kenntnisnahme. Bei Verletzung dieser RĂŒgepflicht ist die Geltendmachung weitergehender AnsprĂŒche ausgeschlossen. § 377 HGB gilt entsprechend.
§ 7 KĂŒndigung
(1) Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag lÀuft auf unbestimmte Zeit.
(1) Die Teilnahme am PrĂ€mienprogramm kann mit sofortiger Wirkung vom Teilnehmer jederzeit fristlos gekĂŒndigt werden, vom HĂ€ndlerbund frĂŒhestens nach 12 Monaten nach der letzten Werbung eines Neumitgliedes, wobei das Datum des Vertragschlusses zwsichen HĂ€ndlerbund und Neumitgleid ausschlaggebend ist. Das Recht zur fristlosen KĂŒndigung aus wichtigem Grund wird hiervon nicht berĂŒhrt.
(2) Vor Ausspruch einer ordentlichen KĂŒndigung durch den HĂ€ndlerbund ist dieser verpflichtet, alle fĂ€lligen PrĂ€mienzahlungen gegenĂŒber dem Teilnehmer auszugleichen. PrĂ€mienzahlungen, die aufgrund fehlender oder fehlerhafter Daten gemÀà § 5 Abs. 6 nicht ausgezahlt werden können, verfallen mit Wirksamkeit der KĂŒndigung.
(3) DarĂŒber hinaus hat der HĂ€ndlerbund das Recht den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kĂŒndigen, wenn der Teilnehmer die Werbeerfolge in unlauterer Weise beeinflusst oder den Versuch hierzu unternimmt. Als unlauter gilt insbesondere die
Vornahme massenhafter Eigenklicks durch den Teilnehmer,
Verwendung irrefĂŒhrender Links oder rechtswidriger Inhalte,
massenhafte, unaufgeforderte Versendung unerwĂŒnschter Nachrichten (Spam),
Manipulation oder Nichtinstallation des Erfassungs-Codes oder
Angabe falscher Daten in Bezug auf die Werbung von Neumitgliedern.
Die Geltendmachung weitergehender SchadensersatzansprĂŒche bleibt in jedem Fall vorbehalten.
(4) Jede KĂŒndigung bedarf der Textform.
(5) Die Vertragsparteien sind berechtigt, ihre KĂŒndigungserklĂ€rung innerhalb von 4 Wochen nach Zugang zu widerrufen. Der Widerruf bedarf der Textform und wird in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er der anderen Vertragspartei zugeht. Im Falle eines wirksamen Widerrufs ist das VertragsverhĂ€ltnis als nicht beendet anzusehen und zu den bisherigen Vertragsbedingungen fortzusetzen.
§ 8 Haftung
Die Datenkommunikation ĂŒber das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfĂŒgbar gewĂ€hrleistet werden. Der HĂ€ndlerbund haftet insoweit weder fĂŒr die stĂ€ndige noch ununterbrochene VerfĂŒgbarkeit der Webseite und der dort angebotenen Dienstleistung.
§ 9 ErfĂŒllungsort, Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss UN-Rechts. ErfĂŒllungsort ist der Sitz des HĂ€ndlerbunds.
§ 10 Ănderung der AGB
Der HĂ€ndlerbund behĂ€lt sich vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit und ohne Nennung von GrĂŒnden zu Ă€ndern. Die geĂ€nderten Bedingungen werden dem Teilnehmer per E-Mail spĂ€testens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht der EmpfĂ€nger der Geltung der neuen Teilnahmebedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geĂ€nderten Teilnahmebedingungen als angenommen. Der HĂ€ndlerbund wird in der E-Mail, die die geĂ€nderten Bedingungen enthĂ€lt, auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist gesondert hinweisen.
Stand: 12.03.2021